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AGB Tierbetreuung Helene Aeschbach                                                Bremgarten, Stand September 2023

 

Allgemeines

Tierbetreuung Helene Aeschbach (nachstehend THA genannt) verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen und ihnen die Betreuung so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

Datenschutz

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei der THA aufgenommen werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausser den Veterinäramt des Kt. Aargau. In Notfällen dürfen ggf. Daten an den Tierarzt weitergegeben werden. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass THA Fotos der ihr anvertrauenden Tiere auf der Website www.pet-service.ch,  Whatsapp der Geschäftsnummer von THA auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden darf.

 

Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge sowie Dienstleistungen zwischen dem Tierhalter und der THA wirksam.

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB’s. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort von THA. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht.

 

Versicherung

Bei Sachschäden bei der Haustierbetreuung beim Halter zu Hause greift die Haftpflichtversicherung des Haustiereingentümers. THA verfügt über eine Betriebshaftverspflichtung. Die THA übernimmt keine Haftung für das Erkranken oder Verunfallen der ihr anvertrauten Tiere, für Schäden infolge Krankheit oder Bissverletzungen oder den Verlust (Tod eines Haustieres infolge Krankheit oder Unfalles) eines Haustieres.

 

Haftung

Sollte trotz sorgfältiger Betreuung und Einhaltung aller Sicherheitsmassnahmen und Einhaltung der Anweisungen des Haustierhalters, dem Haustier etwas zustossen, ist THA verpflichtet, den Tierhalter sofort zu informieren und wenn nötig, Ihren Tierarzt aufzusuchen. In Notfällen wird der, den nächstgelegenen Tierarzt konsultiert. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Eigentümers. THA haftet ausschliesslich für allfälliges vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Eine weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.

 

Ausstattung

Für die Betreuung des Haustieres bei Ihnen zu Hause: Ausreichend Futter, Katzenstreu, Spielzeuge und/oder Bürsten und Kämme, werden vom Tiereigentümer zur Verfügung gestellt. Sollte ein Haustier auf Medikamente angewiesen sein müssen diese ausreichend und auch auf Reserve vorhanden sein. Zusätzlich müssen Reinigungsutensilien (Staubsauger oder Besen sowie Reinigungsmittel sowie ein gebührenpflichtiger Abfallsack der jeweiligen Gemeine) vorhanden sein.

Für den Hundespazierservice: Halsband, Leine, Geschirr, werden vom Hundeeigentümer zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Haftung. Wir akzeptieren keine Zug-oder Kettenhalsbänder und ähnliches.

Reservation der Betreuung

Die Betreuungsplätze der THA sind beschränkt. Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Gesundheit

Der Haustiereigentümer bestätigt, dass der von ihm, THA anvertrautem Haustier, frei von ansteckenden Krankheiten, frei von Parasiten und genügend geimpft ist. Auch kann eine Titerbestimmung vorgewiesen werden. Liegen spontan ansteckende Krankheiten, Parasiten oder auch Läufigkeit einer Hündin vor, ist der Tiereigentümer in der Pflicht, dies umgehend an THA zu melden. THA behält sich das Recht vor, solche Hunde vom Gruppenspaziergang auszuschliessen. Bleibt die Meldepflicht aus, übernehmen wir keine Haftung und allfällige Kosten bei Ansteckungen werden dem Halter des erkranken Tieres zur Last gelegt.

Vollmacht

THA wird vom Tierhalter bevollmächtigt, dass die in der Vollmacht genannte/s Haustier/e im Auftrag des Tierhalters beim Tierarzt vorzustellen, untersuchen zu lassen, erforderliche Behandlungen durchführen zu lassen und ggf. Medikamente auszuhändigen oder zu erwerben. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung, Kosten für Medikamente sowie die Fahrtkosten trägt der Tierhalter. (Fahrt/Besuch zum Tierarzt - Aufwand Fr. 32.- pro Stunde & CHF. 0.70 pro Kilometer) 

 

Sollte dem Haustier etwas zustossen (Unfall, Krankheit, Gebrechen usw.) und es ist kein Ansprechpartner zu erreichen, liegt es im Ermessen der Betreuerin und dem Tierarzt, Entscheidungen zu treffen. Die anfallenden Tierarztkosten, werden von dem Tierhalter vollumfänglich übernommen.

 

Haustiere mit Diabetes und Haustiere, welche Medikamente benötigen: THA wird bevollmächtigt, dem Haustier nach Anweisung des Tierhalters, Insulin zu spritzen oder Medikamente zu verabreichen. Die Vollmacht wird bei Ferienantritt vom Tierhalter unterzeichnet und ist rechtskräftig.

 

Verhalten

Der Haustiereigentümer ist verpflichtet, die Angaben der Checkliste für Hund- und Haustierbetreuung, bezüglich Verhalten des Haustieres, ehrlich und genau auszufüllen. Sollte aufgrund fehlender wichtiger Informationen etwas ein Vorfall provoziert werden, ist THA für jegliche Haftung nicht haftbar. (Für Hunde: Jagdverhalten, Begegnungen, Verträglichkeit, Ängste, kantonale Auflagen.)

 

Stornierungen von Betreuungen für Tiere bei Ihnen zu Hause

Gebuchte Termine für Haustierbetreuungen bei Ihnen zu Hause müssen mindestens 5 Arbeitstage im Voraus erfolgen. Als Stornierung gelten Whatsapp Schriftnachrichten, SMS oder E-Mail.

Bei nicht fristgerechter Stornierung ist die Hälfte des gebuchten Auftrags zu bezahlen. Sollte es THA nicht möglich sein die vereinbarte Betreuung des Haustieres nicht einzuhalten, wird der Haustiereigentümer mindestens 48h vorher informiert. Bei einer akuten Erkrankung oder Unfall ist THA leider gezwungen den Termin kurzfristig zu stornieren. In beiden Fällen muss der Haustiereigentümer selbst Ersatz für die Betreuung seines Haustiers zu organisieren. Von THA stornierte Termine werden nicht in Rechnung gestellt, haftet aber auch nicht für allfällige entstandene zusätzliche Betreuungskosten.

 

Abmeldung & Kündigung für Hunde

Gebuchte Termine für Hundespaziergänge müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, anderenfalls werden diese zu 100% in verrechnet. Als Stornierung gelten Whatsapp Schrift- oder Sprachnachrichten, SMS oder Telefon.

Die Kündigung des Spazierdienstauftrages muss mindestens 1 Monat im Voraus schriftlich erfolgen. Als Kündigung gelten Whatsapp Schriftnachrichten, SMS oder E-Mail. Bei nicht fristgerechter Kündigung ist die Hälfte der vereinbarten und vorgebuchten Spazierzeit zu bezahlen. THA ist es ein grosses Anliegen, vereinbarte Termine einzuhalten. Falls Termine nicht eingehalten werden können, wird der Hundeeigentümer 48h vorher informiert. Bei einer akuten Erkrankung oder Unfall ist THA leider gezwungen den Termin kurzfristig zu stornieren. In beiden Fällen muss der Hundeeigentümer selbst Ersatz für die Betreuung seines Hundes organisieren. Von THA stornierte Termine werden nicht in Rechnung gestellt, haftet aber auch nicht für allfällige entstandene zusätzliche Betreuungskosten.

Preise und Zahlung

Die Preise sind der Homepage www.pet-service.ch zu entnehmen. Preisanpassungen werden auf www.pet-service.ch oder bei bestehenden Kunden schriftlich per Whatsapp oder E-Mail bekannt gegeben. Hundespaziergänge sind bei Abholung in bar/Twint zu begleichen, bei regelmässiger Buchung erfolgt eine monatliche Abrechnung.

Bei der Betreuung des Haustieres bei Ihnen zu Hause ist bei der Erstbuchung vorab in Bar oder per TWINT zu bezahlen. Ab der zweiten Beauftragung kann eine Rechnung erstellt werden. Diese ist nach Erledigung des Auftrags via Banküberweisung oder mit Twint zu bezahlen. Zahlungsdetails sind jeweils auf der Abrechnung zu entnehmen.

Betriebsferien THA

Betriebsferien werden auf www.pet-service.ch publiziert. Oder bei bestehenden Kunden schriftlich per Whatsapp oder E-Mail in bekannt gegeben.

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